Direktzusagen unter Druck – die klassische Form der Geschäftsführerversorgung in der Niedrigzinsphase

Auch an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geht das Niedrigzinsniveau nicht spurlos vorüber. Insbesondere bei Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern eigene Zusagen (sogenannte Direktzusagen) erteilt haben, belastet das aktuelle Zinsumfeld zunehmend die Bilanzen. Der Hauptgrund hierfür ist vor allem der dynamische Marktzins, mit dem die Unternehmen seit 2010 in der Handelsbilanz ihre Rückstellungen bewerten müssen. Der Höhepunkt ist dabei noch lange nicht erreicht.

Pensionsrückstellungen steigen kontinuierlich 

Mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2010 vollzog der Gesetzgeber einen Wechsel bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Bis zu diesem Zeitpunkt war dem Handelsgesetzbuch (HGB) keine besondere Regelung bezüglich der anzuwendenden Bewertungsprämissen für Pensionsrückstellungen zu entnehmen. Nur das Institut der  Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte eine Empfehlung ausgesprochen, für die Bewertung einen Zins von 3 – 6 % anzuwenden. Da der genannte Höchstzins von 6 % mit dem steuerlich vorgegebenen Zins identisch war, bilanzierten bis 2010 rund 90 % der Unternehmen in der Handels- und der Steuerbilanz mit dem gleichen Rückstellungswert.

Der steuerliche Zinsfuß von 6 % wird bereits seit Jahrzehnten angewandt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hält ihn auch immer noch für angemessen und langfristig realistisch. Der Grund für diese Aussage dürfte dabei aber wohl weniger in einer optimistischen Zukunftseinschätzung des BMF liegen, sondern vielmehr in der Tatsache, dass durch ein Reduzieren des Zinssatzes letztlich die steuerlichen Rückstellungen massiv ansteigen würden. Dies wiederum würde die Gewinne der Unternehmen schmälern und zu fiskalpolitisch unerwünschten Steuermindereinnahmen führen. Deshalb wurde 2010 nur die Bewertung für die Handelsbilanz reformiert.

Basiszins wird als Durchschnittswert aus 7 Jahren ermittelt 

Für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen ist nunmehr ein Zins anzuwenden, der monatlich von der Bundesbank ermittelt wird. Es handelt sich hierbei um einen Durchschnittszins der vorangegangenen 7 Jahre. Basis dafür ist die sogenannte Null-Kupon-Zinsswap-Kurve.

Bis Ende Februar 2015 ist dieser Basiszins nunmehr auf gerade einmal noch 0,962 % gefallen. Durch den langen Zeitraum und den Aufschlag für die Berechnung des Bewertungszinses beträgt dieser aber immer noch 4,43 %. Die zukünftige Richtung ist jedoch bereits jetzt absehbar. Da jeden Monat ein Zins aus dem Jahr 2008 von über 4,5 % aus der Betrachtung ausscheidet und durch einen aktuellen Zins von unter 1 % ersetzt wird, verringert sich mittelfristig auch der Durchschnittszins weiter. Unterstellt man beispielsweise, dass das derzeitige Zinsniveau für die nächsten 3 Jahre unverändert bleibt, wird der Bewertungszins trotz Zuschlag im Februar 2018 auf ca. 2,76 % gefallen sein.

Reduziert sich der Bewertungszins um 1 %, ist von einer rein zinsbedingten Erhöhung der Pensionsrückstellung um 10 – 15 % auszugehen. So kann ein Absinken um 1,67 Prozentpunkte dazu führen, dass sich die Rückstellungen alleine aufgrund der Verringerung des Bewertungszinses in nur 3 Jahren um fast 30 % erhöhen. Bedenkt man weiterhin, dass in deutschen Bilanzen Ende 2014 Pensionsrückstellungen von rund 321 Mrd. EUR ausgewiesen wurden, lauert hier für die kommenden Jahre ein enormes ökonomisches Risiko. In den seltensten Fällen werden die sprunghaften Anstiege der Verpflichtungswerte durch einen vergleichbaren Anstieg der Vermögenswerte kompensiert. Selbst wenn saldierungsfähiges Vermögen vorliegt, nimmt also die Rückstellung jährlich deutlich zu.

Auswirkungen sind oftmals völlig unbekannt 

Während Unternehmen heute vielfältige Risikovorsorge betreiben, werden die beschriebenen Zinsrisiken oftmals nicht ausreichend in den Planungen berücksichtigt. Um Unternehmer bei der Analyse zu unterstützen, bieten Gutachter ihren Kunden an, Prognosewerte unter Anwendung verschiedener Zinsszenarien zu berechnen und anschaulich darzustellen.

Zusätzlich kann auf Wunsch jährlich der aus der Zinsänderung resultierende Aufwand ermittelt und (laut IDW) im Finanzergebnis anstelle des Personalaufwands ausgewiesen werden. Das ist insbesondere für Unternehmen interessant, bei denen Kostenquoten im Fokus stehen.

Sollen die Bilanzrisiken dagegen zukünftig ausgeschlossen werden, bietet es sich gegebenenfalls an, die vorhandenen Direktzusagen auf beitragsorientierte Leistungszusagen mit kongruenter Rückdeckung umzustellen. Damit bestimmt sich der Verpflichtungswert für die Handelsbilanz alleine nach dem Wert der Rückdeckungsversicherung. Ein weiteres Absinken des Bewertungszinses wirkt sich dann nicht mehr auf die Pensionsrückstellung aus. Sofern die Rückdeckungsversicherung saldierungsfähig und -pflichtig ist, entfällt gar die Rückstellungsbildung komplett und es verbleibt lediglich eine Anhangsangabe.

Kann oder soll die Zusage dagegen nicht geändert werden, ist auch das Auslagern der Zusage auf einen Pensionsfonds und/oder eine Unterstützungskasse eine beliebte Lösungsstrategie. Dabei wird vorhandenes Firmenvermögen zusammen mit den Pensionsrückstellungen aus dem Unternehmen ausgesondert. In einem Schritt wird so die Bilanz bereinigt, die Rentnerverwaltung übertragen und das Firmenvermögen gegen die Unternehmensinsolvenz geschützt. Dies ist vor allem für Unternehmer oftmals ein wichtiger Aspekt, da sie auf ihre bAV als Altersversorgung angewiesen sind.

Fazit 

Das aktuelle Niedrigzinsumfeld wird in den Bilanzen vieler Unternehmen Spuren hinterlassen. Nicht zuletzt aufgrund des jüngst von der EZB gestarteten Programms zum Ankauf von Anleihen wird das Zinsniveau wohl noch langfristig auf sehr niedrigem Niveau bleiben.

Dadurch geht auch der Zins für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen stetig zurück und die ausgewiesenen Pensionsrückstellungenen steigen – zulasten des Unternehmensergebnisses.

Um diese Effekte besser absehen zu können, empfiehlt es sich, bereits heute entsprechende Prognosen erstellen zu lassen. Soll das Problem dann gelöst werden, stehen verschiedene Möglichkeiten wie die Umstellung der Zusage oder deren Auslagerung zur Verfügung.

Quelle: www.nbb-gmbh.de