Wichtig für Arbeitgeber: Informationspflichten bei der Betriebsrente

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird schon länger diskutiert, wie viele Informationen ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Betriebsrente, insbesondere in Form einer Entgeltumwandlung (= Rechtsanspruch des Arbeitnehmers), zukommen lassen muss.

Durch den neuen Pflichtzuschuss des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist die bAV seit Jahresanfang wieder in den aktuellen Fokus gerückt.

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