2015: Reformen in der Lebensversicherung

Über den Regierungsentwurf des Bundesfinanzministeriums für Lebensversicherungskunden zur „Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte” wird in diesen Tagen viel debattiert.

So sieht das geplante Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) unter anderem eine Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven vor und bringt die Diskussion rund um das Thema Überschussbeteiligung und Zinsniveau wieder auf den Tisch. Deshalb hier einige Erläuterungen:

Wie setzt sich eigentlich die Leistung aus der Lebens-und Rentenversicherung zusammen?

Die Gesamtverzinsung einer klassischen Lebensversicherung setzt sich aus dem
Garantiezins (Rechnungszins) und der Überschussbeteiligung zusammen.

  1. Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) für alle Versicherer einheitlich festgelegt und sagt daher nichts über die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Versicherers aus.
Er beträgt im Jahr 2014 1,75%. Es ist geplant, ihn zum 1.Januar 2015 auf 1,25% zu senken.

  1. Was ist die Überschussbeteiligung?

Die Überschussbeteiligung ist der Teil der Verzinsung, der vom Versicherer über den Garantiezins hinaus erwirtschaftet wird und setzt sich aus laufender Überschussbeteiligung, dem Schlussüberschuss und einem Anteil an den Bewertungsreserven zusammen.

Die Überschussbeteiligung gibt Auskunft über die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherers.

2.1. Was sind laufende Überschüsse?

Aus Anlage-, Kosten- und Risikogewinnen werden den Verträgen jährlich laufende Überschussanteile zugeteilt.
Die laufende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr vom Versicherer neu festgelegt und dem jeweiligen Vertrag im folgenden Geschäftsjahr gutgeschrieben. Durch die Festlegung erwerben die Kunden einen unwiderruflichen Anspruch – das Geld ist ihnen somit Jahr für Jahr sicher.

2.2.Was ist der Schlussüberschuss?

Er wird nur einmalig bei Vertragsbeendigung ausgezahlt und steht bis dahin unter Vorbehalt.

2.3.Was ist die Bewertungsreserve?

Sie entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage über dem Anschaffungswert liegt und stellen den kleinsten Teil der Überschussbeteiligung dar. Vor dem Jahr 2008 wurden Lebensversicherungskunden generell nicht an den Bewertungsreserven beteiligt.

Die geplante Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven sorgt derzeit für Diskussionen.
Es soll künftig wieder den Versicherungsunternehmen überlassen werden, ob sie ihre Kunden weiterhin an den Bewertungsreserven beteiligen wollen.

Von den aktuellen Bewertungsreserven profitieren auch heute schon jährlich nur 5 Prozent der Kunden, deren Verträge enden.

Was bedeutet das?

Wir gehen davon aus, dass finanzstarke Versicherer, die über Jahre hinweg vernünftig gewirtschaftet haben, ihre Kunden auch weiterhin an den Bewertungsreserven beteiligen könnten und sollten.

Erzielt der Versicherer auch künftig wirtschaftliche Ergebnisse wie in der Vergangenheit, würde sich auch an der Höhe der Gesamtverzinsung für den Kunden nichts Wesentliches ändern.

Es ändert sich in erster Linie die Zusammensetzung der Überschussbeteiligung.

Denn im Gegenzug ist geplant, dass die Lebensversicherer ihre Kunden künftig stärker an den Risikogewinnen beteiligen müssen. Bei den Risikogewinnen handelt es sich um Gewinne, die entstehen, weil die Sterblichkeit zu vorsichtig kalkuliert wurde. Bisher müssen 75 Prozent dieser Risikogewinne den Kunden zufließen, künftig sollen es 90 Prozent sein.

Unterm Strich sollte die Höhe der Überschussbeteiligung nach unserer Auffassung durch die Änderungen nahezu unverändert bleiben.