Es klingt nach einer einfachen Frage: Soll ich lieber in die betriebliche Altersversorgung einzahlen oder mir selbst einen ETF-Sparplan aufbauen? Und die Antwort, die man im Internet am häufigsten liest, klingt verlockend rational: „Rechne beides durch und nimm das Bessere.“
Wir haben genau das getan. Das Ergebnis hat uns selbst überrascht und zeigt, warum die eigentliche Frage eine ganz andere ist.
Das Experiment: Gleicher Aufwand, gleiche Rendite. Was kommt dabei raus?
Nehmen wir eine 33-jährige Angestellte, die heute mit dem Sparen für die Rente beginnt. Ihr Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersversorgung (bAV) als Direktversicherung an, ihr monatlicher Nettoaufwand läge bei 120 Euro. Dieselben 120 Euro könnte sie alternativ jeden Monat in einen breit gestreuten ETF stecken.
Für beide Varianten nehmen wir die gleiche Wertentwicklung an: 6 Prozent brutto pro Jahr. Für das ETF-Depot ziehen wir noch 0,2 Prozent TER ab – marktüblich für einen MSCI-World-ETF. Laufzeit: 33 Jahre bis zum Rentenbeginn mit 67.
Und jetzt kommt die Überraschung.
Die Zahlen: fast gleich und trotzdem fundamental verschieden
| bAV | ETF-Depot | |
| Monatlicher Nettoaufwand | 120 € | 120 € |
| Investiertes Kapital/Monat (brutto) | 338 € | 120 € |
| Endkapital bei Rentenbeginn (brutto) | 347.590 € | 142.733 € |
| Kapital nach Steuer & Abgaben | 146.381 € | 126.912 € |
| Monatliche Nettoleistung ab 67 | 540 € | 528 € |
| Auszahlungsdauer | Lebenslang | 25 Jahre |
| Rendite auf Nettoaufwand (nach Steuern) | 5,36 % | 4,13 % |
Monatlich: zwölf Euro Unterschied. Fast nichts.
Wie ist das möglich? Die betriebliche Altersversorgung (bAV) investiert durch den Arbeitgeberzuschuss, die Steuerersparnis und die Sozialversicherungsersparnis das 2,82-fache des Eigenanteils. Aus 120 Euro Nettoeinsatz werden 338 Euro Gesamtbeitrag. Trotzdem landet die Nettoleistung auf fast gleichem Niveau – weil die bAV in der Auszahlungsphase voll nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wird und volle KV/PV-Beiträge anfallen, während das ETF-Depot nur mit rund 18 Prozent effektiv belastet wird.
Wer jetzt denkt: „Dann ist es doch egal“, dem sei gesagt: Genau das ist der falsche Schluss.
Was der Vergleich nicht zeigt: was nach 25 Jahren passiert
Das ETF-Depot wird nach einem Entnahmeplan von 25 Jahren praktisch aufgebraucht sein. Die bAV zahlt weiter – lebenslang.
Und das ist keine Kleinigkeit. Frauen des Jahrgangs 1992 haben laut Kohortensterbetafel des Statistischen Bundesamts eine Lebenserwartung von knapp 90 Jahren. Das klingt so, als würden 25 Jahre Entnahmeplan reichen. Aber Lebenserwartung ist ein Durchschnittswert. Die Hälfte aller Menschen wird älter. Wer bis 95 lebt, hat ab Alter 92 kein ETF-Einkommen mehr. Wer bis 100 lebt, fehlen rund 52.000 Euro netto.
Die bAV trägt dieses Risiko. Der Versicherer zahlt, egal wie alt die versicherte Person wird. Das ist keine Renditediskussion. Das ist Einkommensabsicherung auf Lebenszeit.
Das eigentliche Problem: Kursrisiko trifft auf Entnahmezwang
Es gibt noch ein zweites Risiko, das beim ETF-Entnahmeplan gerne übersehen wird: das sogenannte Sequence-of-Return-Risiko.
Wer in der Ansparphase einen Kurseinbruch erlebt, kann einfach abwarten. Das Depot erholt sich, die Sparrate kauft günstig nach. Aber wer im ersten Jahr nach Rentenbeginn einen 30-Prozent-Einbruch erlebt, steht vor einem anderen Problem: Er muss trotzdem Geld entnehmen und das zu niedrigen Kursen. Diese Anteile sind weg. Sie nehmen an der Erholung nicht mehr teil.
Rechenbeispiel: Startet der Entnahmeplan mit 127.000 Euro und fällt der Markt im ersten Jahr um 30 Prozent, verbleiben nach der Jahresentnahme noch rund 82.500 Euro. Damit der Plan noch 24 Jahre reicht, bräuchte das Depot eine jährliche Nettorendite von 4,5 Prozent statt der angenommenen 3 Prozent. Ist das realistisch? Vielleicht. Aber es ist eben nicht sicher.
Die bAV-Rente kommt unabhängig davon, was die Märkte machen. Jeden Monat. Garantiert.
Der Denkfehler: ETF ist kein Rentenprodukt
Ein ETF-Depot ist ein hervorragendes Finanzinstrument. Es wächst effizient, kostet fast nichts und lässt sich flexibel einsetzen. Aber es ist kein Rentenversicherungsprodukt. Das ist jedoch kein Nachteil, sondern Teil des zugrunde liegenden Konzepts.
Ein ETF löst ein Kernproblem der Altersvorsorge: den Vermögensaufbau. Die anderen beiden löst es nicht:
- Langlebigkeitsrisiko: Ein Depot ist endlich. Eine Rente nicht.
- Drawdown-Risiko in der Entnahmephase: Ein schlechter Zeitpunkt kann den Plan dauerhaft destabilisieren.
Was das ETF-Depot dagegen sehr gut kann: als freies, liquides Kapital fungieren. Für größere Anschaffungen, Reisen, Schenkungen, Pflege oder einfach als Puffer. Es ist das Kapital, das man verwalten, anlassen oder vererben kann.
Das ist wertvoll – aber es ist kein Äquivalent zu einem lebenslangen Einkommensstrom.
Die Lösung: Nicht entweder/oder, sondern beides mit Köpfchen
Die intelligenteste Altersvorsorge-Strategie ist keine Entweder/Oder-Entscheidung. Sie kombiniert beide Produkte für das, was sie jeweils am besten können:
Schicht 1 – Gesetzliche Rente: Basisabsicherung, nicht disponibel, sinkendes Niveau.
Schicht 2 – Betriebliche Altersversorgung (bAV): Lebenslange, planbare Zusatzrente. Deckt den laufenden Lebensunterhalt auch im hohen Alter. Kein Marktrisiko, kein Langlebigkeitsrisiko.
Schicht 3 – ETF-Depot: Freies Kapital für Lebensqualität und Handlungsspielraum. Flexibel verfügbar, erbbar, wachstumsstark.
Die Betriebliche Altersversorgung (bAV) und die gesetzliche Rente sichern das Grundeinkommen unabhängig von Marktphasen und Lebensalter. Das ETF-Depot gibt die Freiheit, dieses Grundeinkommen nach oben aufzurunden, wenn und wie es gebraucht wird.
Und hier liegt noch ein psychologischer Vorteil, der oft vergessen wird: Wer weiß, dass das Basiseinkommen gesichert ist, kann ein ETF-Depot gelassen halten. Kein Zwangsverkauf im Crash, kein Entnahmedruck bei schlechten Kursen. Das Depot kann arbeiten – genau dann, wenn es soll.
Fazit: Die Zahlen sind fast gleich. Die Funktion ist es nicht.
Monatlich trennen bAV und ETF gerade mal zwölf Euro Nettoauszahlung. Aber wer nur auf diese Zahl schaut, übersieht den fundamentalen Unterschied: Das eine ist eine lebenslange Einkommensquelle, das andere ein endlicher Kapitalstock.
Beide haben ihren Platz in einer soliden Altersvorsorge. Aber sie besetzen unterschiedliche Rollen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das Fundament: stabil, planbar, unerschöpflich. Und das ETF-Depot ist das flexible, wachstumsstarke und frei verfügbare Kapital darüber.
Wer nur das ETF-Depot hat, spart und hofft, dass das Geld reicht. Wer die bAV hat, weiß, dass das Einkommen kommt.
FAQ: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder ETF-Sparplan?
Ist die betriebliche Altersvorsorge besser als ein ETF-Sparplan?
Weder die betriebliche Altersvorsorge noch ein ETF-Sparplan sind grundsätzlich besser. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele. Die bAV schafft ein lebenslanges Einkommen im Alter, während ein ETF-Sparplan flexibles Vermögen aufbaut, das jederzeit verfügbar bleibt.
Warum liefert die bAV trotz deutlich höherer Beiträge eine ähnliche Netto-Rente wie ein ETF?
Die betriebliche Altersvorsorge profitiert von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen sowie Arbeitgeberzuschüssen. In der Rentenphase werden die Leistungen jedoch voll versteuert und unterliegen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Dadurch gleichen sich die Ergebnisse häufig an.
Was passiert mit meinem ETF-Depot im Alter?
Ein ETF-Depot wird in der Regel über einen Entnahmeplan genutzt. Das Vermögen nimmt dabei schrittweise ab und kann vollständig aufgebraucht werden. Wie lange das Kapital reicht, hängt von der Rendite, den Entnahmen und der Lebenserwartung ab.
Warum zahlt die bAV lebenslang?
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Rentenprodukt. Der Versicherer übernimmt das sogenannte Langlebigkeitsrisiko und zahlt die vereinbarte Rente unabhängig davon, wie alt die versicherte Person wird.
Was ist das Langlebigkeitsrisiko?
Das Langlebigkeitsrisiko beschreibt die Gefahr, älter zu werden als ursprünglich geplant und das eigene Vermögen zu Lebzeiten aufzubrauchen. Eine lebenslange Rente schützt vor diesem Risiko.
Was ist das Sequence-of-Return-Risiko?
Das Sequence-of-Return-Risiko entsteht, wenn kurz vor oder nach Rentenbeginn starke Kursverluste auftreten. Da gleichzeitig Geld aus dem Depot entnommen werden muss, kann sich das Vermögen deutlich schlechter entwickeln als ursprünglich geplant.
Ist ein ETF-Sparplan für die Altersvorsorge geeignet?
Ja. Ein ETF-Sparplan eignet sich hervorragend für den langfristigen Vermögensaufbau. Er ersetzt jedoch nicht automatisch die Funktion einer lebenslangen Rente und sollte deshalb häufig als Ergänzung betrachtet werden.
Sollte ich mich zwischen bAV und ETF entscheiden?
In vielen Fällen lautet die sinnvollste Antwort: nein. Die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und ETF-Sparplan kann die jeweiligen Stärken der einzelnen Bausteine miteinander verbinden.
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Je nach Vertrag kann die betriebliche Altersvorsorge auf den neuen Arbeitgeber übertragen, privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Die genauen Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Durchführungsweg und Tarif ab.
Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge besonders?
Eine bAV ist häufig besonders attraktiv, wenn Arbeitgeberzuschüsse gezahlt werden, steuerliche Vorteile genutzt werden können und eine lebenslange Zusatzrente gewünscht ist.
Können ETF und bAV gemeinsam genutzt werden?
Ja. Viele Finanzexperten betrachten die Kombination sogar als besonders sinnvoll. Die bAV sichert ein lebenslanges Einkommen, während ETFs zusätzliches Vermögen und finanzielle Flexibilität schaffen.
Was ist die größte Fehlannahme beim Vergleich von bAV und ETF?
Die häufigste Fehlannahme ist, beide Produkte ausschließlich anhand der Rendite oder der monatlichen Auszahlung zu vergleichen. Tatsächlich erfüllen sie unterschiedliche Aufgaben innerhalb einer ganzheitlichen Altersvorsorge.
Sie möchten wissen, wie eine bAV-Lösung für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation aussehen könnte? Sprechen Sie uns gerne an.
Hinweis: Alle Berechnungen basieren auf einer angenommenen Bruttowertentwicklung von 6 % p.a. und einer ETF-TER von 0,20 % p.a. Tatsächliche Werte können abweichen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rentenberatung.