Die gesetzliche Rente schrumpft seit Jahren. Machen Sie sich fit für die Rente und sparen Sie gleichzeitig Lohnnebenkosten. Wie? Mit NÜRNBERGER Betriebsrenten statt Vermögenswirksamer Leistungen.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt erbringen. Bis zu 40 EUR im Monat können Arbeitnehmer im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bauspar-, Bankspar- oder Investmentsparvertrag anlegen. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber sich daran beteiligt, regelt der Arbeits- und Tarifvertrag.
Wie funktionieren Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen unterliegen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Die Abgaben auf die aufgewandte VWL reduzieren somit das Nettoeinkommen. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen der Entgeltumwandlung in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einbezahlt werden, können die Beiträge unversteuert und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
Beispiel: Betriebliche Altersversorgung (bAV) statt Vermögenswirksamer Leistungen (VWL)
Arbeitnehmer (ledig, keine Kinder) |
ohne VWL |
mit VWL |
bAV statt VWL |
---|---|---|---|
Bruttoeinkommen |
2.500,00 EUR |
2.500,00 EUR |
2.500,00 EUR |
VWL |
0,00 EUR |
40,00 EUR |
0,00 EUR |
Zuschuss bAV |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
40,00 EUR |
bAV statt VWL |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
– 77,95 EUR |
gesamt |
2.500,00 EUR |
2.540,00 EUR |
2.462,05 EUR |
Steuer |
– 371,60 EUR |
– 382,95 EUR |
– 360,93 EUR |
Sozialabgaben |
– 510,63 EUR |
– 518,80 EUR |
– 502,87 EUR |
Netto |
1.617,77 EUR |
1.638,25 EUR |
1.598,25 EUR |
VWL |
0,00 EUR |
– 40,00 EUR |
0,00 EUR |
Auszahlung |
1.617,77 EUR |
1.598,25 EUR |
1.598,25 EUR |