In Ausbildung und Studium richtig versichert

Für viele junge Menschen beginnt nach den Ferien ein neuer Lebensabschnitt. Wer jetzt eine Ausbildungsstelle oder ein Studium antritt, sollte sich rechtzeitig um den wichtigsten Versicherungsschutz kümmern.

Krankenversicherung

Mit dem Start ins Berufsleben ist eine eigene Krankenversicherung Pflicht. Berufsanfänger werden in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber übernimmt dabei fast die Hälfte des Beitrags. Für Studenten ist das Thema auch schon geklärt: Entweder sind sie gesetzlich familienversichert, ab 25 Jahren zum studentischen Beitragssatz Mitglied einer gesetzlichen Kasse oder sie bleiben in der privaten Krankenversicherung der Eltern, sofern sie bereits als Schüler dort versichert waren. Private Zusatzversicherungen schließen die akuten Versorgungslücken.

Berufsunfähigkeits-Versicherung

Berufseinsteiger und Studenten sollten außerdem eine private Berufsunfähigkeits(BU)-Versicherung abschließen. Denn junge Leute haben kaum Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Im Ernstfall bestehen für sie nur sehr geringe Ansprüche auf staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Wer wegen Unfall oder Krankheit schon frühzeitig nicht mehr arbeiten kann, steht finanziell meist vor dem Nichts. Eine BU-Versicherung schützt gegen dieses Risiko, und zwar gleich ab der ersten Beitragszahlung. Bei BU bekommen bereits junge Versicherte die volle private BU-Rente. Wird der Abschluss zu lange hinausgeschoben, können Erkrankungen ihn später erschweren. Die Beiträge sind außerdem deutlich günstiger, wenn man schon in jungen Jahren für diesen speziellen privaten Schutz sorgt.

Haftpflichtversicherung

Wichtig ist auch eine ausreichende private Haftpflichtversicherung. Wer als Erwachsener einen Schaden verursacht, haftet mit seinem vollen Vermögen. Meist ist ein Azubi bis zum Ende der ersten Berufsausbildung noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Spätestens nach Abschluss dieser Ausbildung wird aber ein eigener Schutz benötigt. Studierende sind zwar während des Erststudiums über die Eltern abgesichert – das gilt jedoch nur, wenn sie vor Studienbeginn noch nicht berufstätig waren.