Ihre Finanzen 2015

Zu Beginn des Jahres 2015 sind einige Gesetze in Kraft getreten, die finanzielle Auswirkungen auf die privaten Finanzen haben. Weitere folgen im Jahresverlauf. Wir geben Ihnen einen Überblick.


Mehr Berufskrankheiten anerkannt
Durch die Ausweitung der Liste werden nun auch Formen des „weißen Hautkrebses“ (Basalzellenkrebs) und andere Krankheiten anerkannt. Betroffene haben dann Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Hartz-IV-Regelsätze steigen
Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut 2 %. Alleinstehende erhalten einen monatlichen Betrag von 399 EUR und damit 8 EUR mehr als bisher.

Kirchensteuer wird direkt abgeführt
Künftig führen Banken, Sparkassen, Versicherer und Wohnungsbaugenossenschaften auch die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab, die auf Kapitalerträge entfällt. Dafür war bisher eine Mitteilung des Steuerzahlers erforderlich.

Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt
Und zwar von 15,5 auf 14,6 %. Allerdings können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.

Garantiezins für Kapitallebensversicherungen sinkt
Der Garantiezins für Kapitallebensversicherungen sinkt von 1,75 auf 1,25 %. Davon betroffen sind ausschließlich Verträge, die ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossen werden. Bei bestehenden Verträgen ändert sich nichts. Der Garantiezins ist nur ein Teil der Gesamtverzinsung, die die Versicherer ihren Kunden gutschreiben.

Mindestlohn greift flächendeckend
Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das knapp 1.500 EUR brutto im Monat. Der Mindestlohn wirkt sich auch auf Minijobs aus.

Pflegestärkungsgesetz in Kraft
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen verbesserte und flexiblere Leistungen nutzen können. Außerdem gibt es für fast alle Leistungen der Pflegekassen 4 % mehr Geld.

Reha-Leistungen stärker gefördert
Die Bundesregierung fördert die Rehabilitation stärker. Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig von der Gewerbesteuer befreit und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt.

Absetzbarer Betrag für Vorsorgeaufwendungen steigt
Ab 2015 können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78 auf 80 %. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Elterngeld Plus kommt
Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können sich über das Elterngeld Plus freuen. Davon können Mütter und Väter profitieren, die während der Elternzeit auch arbeiten wollen.